Lutz Heilmann, Bundestagsabgeordneter der Linken, hat den Zugang zur Wikipedia über wikipedia.de sperren lassen. Außerdem hat er Strafantrag gegen die Wikipedia-Autoren gestellt. Dabei scheint der Hauptgrund die Erwähnung seiner Stasivergangenheit zu sein, die Heilmann auf seiner Webseite offenbar geschönt darstellt. Spiegel-online hatte bereits 2005 darauf hingewiesen, ohne dass Heilmann gegen ihn vorgegangen wäre.
Ob Heilmann meint, dass die deutsche Wikipedia mehr gelesen wird als Spiegel-online, oder stört ihn, dass der Hinweis dort nicht so leicht vergessen werden wird und die Versuche aus dem Bundestag heraus die Wikipediaseite von dem Hinweis zu reinigen, keinen dauerhaften Erfolg hatten?
Jedenfalls hat er jetzt viel Aufmerksamkeit unter Bloggern erregt.
Dabei ist gut möglich, dass Heilmann erst deshalb um seinen Ruf kämpft, weil ein Artikel in der BILD-Zeitung erschienen sit, der vielleicht nicht erschienen wäre, wenn er sich nicht darüber erregt hätte, dass der Landesvorsitzende seiner Partei eine Geburtstagsfeier für Stalin abgehalten hat. Jedenfalls deuten das die Lübecker Nachrichten an. Zu dem Artikel, der ihn als Opfer erscheinen lässt, forderte Heilmann freilich eine Gegendarstellung. Der Mann tur mir Leid. Weil er gegen die Bildzeitung nicht vorgehen kann (dazu wird sein Geld nicht ausreichen) legt er sich mit der Wikipedia an. Während er bei den Bildzeitungslesern nur als mehr oder minder anonymer Angehöriger der Linken im Gedächtnis bleiben wird, macht er nun mit seiner Forderung an die Wikipedia den Weg durch alle seriösen Medien.
Dahinter steht tatsächlich ein ernstes Problem. Wenn jemand tatsächlich in der Wikipedia verleumdet wird, ohne dass die Wikipedianer das als Verleumdung erkennen, und er dann den juristischen Weg geht, statt bei der Wikipedia auf Korrektur zu drängen (an wen sollte er sich da wenden?), wird das vermutlich dazu führen, dass die Verleumdung bundesweit bekannt wird. Viel Verantwortung für die Wikipedia-Community. Schließlich könnten in wenigen Minuten Tausende von Verleumdungen in die Wikipedia gestellt werden. Dank an den Law-Blog, der die Zusammenhänge offenbar gut recherchiert hat.
Nachtrag 17.11.: Inzwischen hat Heilmann den Antrag wieder zurückgezogen.