Die Preußische Zentralstadtschaft ist ein Verband der folgenden in Preußen bestehenden
acht Stadtschaften:
Zusammensetzung und Zweck des Verbandes.
Stadtschaft der Provinz Brandenburg, Berlin, Pom-mersche Stadtschaft, Stettin, Ostpreußische Stadtschaft, Königsberg Pr., Stadtschaft der Provinz Hannover, Hannover, Stadtschaft der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen, Schneidemühl, Ober-schlesische Stadtschaft, Ratibor, Stadtschaft der Provinz Sachsen, Halle a. S., Stadtschaft der Provinz Niederschlesien, Breslau.
Der Name „Stadtschaft” ist in Anlehnung an den Namen „Landschaft” entstanden; während die Landschaften der Landwirtschaft langfristige Kredite zuführen, dienen die Stadtschaften dem Realkredit durch die Hergabe von erststelligen Tilgungsgoldhypotheken auf bebaute oder in der Bebauung befindliche Hausgrundstücke.
Aufgabe der Zentralstadtschaft und der Einzelstadtschaften.
Aufgabe der Zentralstadtschaft ist die Ausgabe und der Vertrieb der durch Goldhypotheken gedeckten Pfandbriefe, während die Einzelstadt-schaften die Darlehnsgewährung in ihrem provinziellen Beleihungsbezirk ausüben.
Der Londoner Goldpreis als Grundlage für die Berechnung des Geldwertes.
Die Goldpfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschaft werden zum Goldmarkpreise verzinst und zum Goldmarkpreise in deutscher Reichswährung eingelöst. 1 Goldmark = 1/2?9o kg Feingold. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis.
Es ist also ein Wertverhältnis zum Gold festgelegt; die Goldpfandbriefe sind demnach wertbeständig.
aus: Der Goldpfandbrief der Preußischen Zentralstatschaft, o.J. (vermutlich 1931), S.2 und 4
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